Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen, die von der Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 (im Folgenden „Veranstalter“) veranstaltet werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Erwerber sowie Inhaber von Eintrittskarten und der Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 oder Mitgliedern der Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 und Inhabern von sogenannten Damenkarten und der Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kartenerwerbers sowie –inhabers haben keine Gültigkeit.

II. Erwerb von Eintrittskarten

Der Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen von der Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 ist ausschließlich über folgende Wege möglich:

a) Online-Vorverkauf

Der Online-Vorverkauf von Eintrittskarten ist ausschließlich über die offizielle Website des Vereins https://shop.helpenstein.com/Eintrittskarten/ möglich. Der Kaufbetrag für die bestellten Eintrittskarten inkl. hierin enthaltener Gebühren ist sofort zur Zahlung fällig.

Nach erfolgter Zahlung wird dem Erwerber das Ticket postalisch zugestellt. Der Kaufvertrag zwischen Veranstalter und Kartenerwerber kommt erst nach erfolgter Zahlung zustande. Der Online-Erwerb von Eintrittskarten ist längstens bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.

b) Vor-Ort-Vorverkauf

Ein stationärer Vor-Ort-Vorverkauf wird angeboten, soweit das Kartenkontingent nicht ausgeschöpft ist.

c) Abendkasse

Nach Schließen des Vorverkaufs ist der Erwerb von Eintrittskarten an der Abendkasse möglich, soweit das Kartenkontingent nicht ausgeschöpft ist.

 Der Eintrittspreis ist grundsätzlich in bar zu zahlen.

III. Widerrufs- und Rückgaberechte

Umtausch oder Rückgabe von erworbenen Eintrittskarten sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für im Online-Vorverkauf erworbene Karten, da im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, sowie für den Verlust von Eintrittskarten durch den Kunden

Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter sowie eines Ausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarten oder der Zahlungsbestätigung erstattet. Die Rückzahlungen erfolgen im Falle eines Barerwerbs der Eintrittskarten in bar, im Falle der Zahlung per Paypal oder Kreditkarte unbar durch Überweisung auf ein vom Kunden anzugebendes Konto.

 

IV. Haftung

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

 

Dieser Ausschluss greift nicht bei Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von Fahrlässigkeit des Veranstalters bei Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die

Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder

Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des

Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Die Haftung des Veranstalters ist demnach für Schäden ausgeschlossen, die

ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und

Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige

Vorkommnisse entstehen. Für diese Haftungsbeschränkungen gelten die

vorstehenden Einschränkungen entsprechend. Die Haftung für Wertgegenstände ist ausgeschlossen.

 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die

Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des

Veranstalters.

 

V. Weiterverkauf von Eintrittskarten

Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten ist gestattet, ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist grundsätzlich untersagt.

VI. Datenschutz

Die Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 wird die vom Kartenerwerber überlassenen Daten vertraulich behandeln. Wir erheben, verarbeiten und verwenden die im Rahmen des Ticketerwerbs erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Kirmesgesellschaft „Fidele Brüder“ Helpenstein 1921 ist berechtigt, die überlassenen Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.

VII. Einlass- und Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Gelände der Spielstätte und/oder in die Spielstätte kann eine

Sicherheitskontrolle mit Körperkontrolle sowie der mitgebrachten Gegenstände durch einen Sicherheitsdienst stattfinden.

 

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.

Dem Besucher darf durch den Veranstalter der Zutritt zu der Veranstaltung

verweigert oder von der Veranstaltung verwiesen werden, wenn der Besucher aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von verbotenen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellt.

 

Ein Besucher kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er auf dem Gelände der Veranstaltungsstätte Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel o.ä.) begeht, Feuerwerkskörper abbrennt oder auf andere Weise Mitarbeiter des Veranstalters oder andere Besucher gefährdet (z.B. durch Crowd-Surfing oder Ähnliches). Mit dem Ausschluss von der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

 

VIII. Sonstige Regelungen

Der Zutritt zu Veranstaltungen ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.

Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

Das Anfertigen jedweder Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für die Benutzung von Mobiltelefonen oder sonstiger Geräte mit entsprechenden Funktionen zum Zweck der Bild- und Tonaufzeichnung.

Für Schäden, die von Besuchern der Veranstaltungen an Einrichtungsgegenständen, Geräten oder sonstigen Einrichtungen des Veranstaltungsortes verursacht werden, haftet der Verursacher.

Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Gehör- und Gesundheitsschäden bestehen. Dem Besucher ist bekannt, dass im Rahmen von Musikveranstaltungen mit einem höheren Schallpegel als im privaten Bereich agiert wird erklärt sich damit einverstanden. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass während einer Veranstaltung auch zu beachten ist auch, dass Pyrotechnik, Laser, Rauchmaschinen, Stroboskopbeleuchtung oder andere Spezialeffekte zum Einsatz kommen können, die insbesondere bei empfindlichen oder vorerkrankten Personen erhebliche körperliche Reaktionen auslösen können. Eine Haftung für Hör- und andere Gesundheitsschäden von Besuchern besteht nur, wenn dem Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn der Veranstalter eine ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt hat. Dem Besucher wird veranstalterseitig empfohlen während der künstlerischen Darbietung einen Gehörschutz zu tragen.

Das Mitführen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, von denen unter Umständen ein Gefährdungspotential ausgehen könnte, ist untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises auszusprechen.

Das Vertreiben rechtsextremistischer Parolen und das Tragen solcher Symbole führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.

Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit. Ausnahmen hiervon bestehen, wenn dem Besucher für den Wiedereintritt in den Veranstaltungsort eine entsprechende Berechtigung ausgehändigt wurde, welche in Verbindung mit dem Original–Ticket zum Wiedereintritt berechtigt

Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder anderweitig abhanden gekommene Gegenstände.

IX. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die vorliegenden AGB als für sich verbindlich an. Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.